Gnathologische Geräte / Positioner

Gummielastik zur Feinkorrektur der Zahnstellungen.

Gnathologische Geräte (Positioner) sind gummielastische, kieferorthopädische Geräte zur Feinkorrektur der Zahnstellungen nach vorangegangener Multiband-Behandlung.

Behandlungsmethode

Nach der Entfernung der festsitzenden Behandlungsapparatur werden Kiefermodelle aus Gips hergestellt und bei dem Patienten eine funktionsanalytische Gebissregistrierung vorgenommen. Mit den gewonnenen Daten der Gebissverhältnisse des Patienten werden die Gipsmodelle in einen sogenannten „Artikulator“ eingesockelt, in welchem die individuellen Kaubewegungen des Patienten so wirklichkeitsgetreu wie möglich nachvollzogen werden können.

Um diese Funktionsabläufe und den Vielpunkt-Zusammenbiss zu perfektionieren und um damit eine größere Stabilität des Behandlungsergebnisses zu erreichen, werden die Zähne der Gipsmodelle einzeln herausgesägt und mit Wachs noch optimaler positioniert. Aus diesem idealisierten, sogenannten „Set-up Modell“ wird letztlich der gummielastische Positioner hergestellt.

Der Positioner formt den Ober- und Unterkiefer-Zahnbogen gleichzeitig aus, indem der Patient fest und dauerhaft auf dem Gerät „herumkaut“.

Da die Zähne nach der Entfernung der Multibandapparatur noch beweglich sind, lässt sich bei guter Mitarbeit des Patienten innerhalb eines kurzen Zeitraumes (ca. 1 Woche) die gewünschte Korrektur der Zahnstellungen noch „erbeißen“.

Anschließende Retentionsmaßnahmen, wie z.B. geklebte Retainer oder herausnehmbare Retentionsspangen, sind zur längeren, sicheren Stabilisation des Behandlungsergebnisses unerlässlich.

Der Positioner wird parallel zu den langfristigen Retentionsmaßnahmen in abnehmendem Maße noch einige Monate getragen.

Da der Positioner jedoch ein „mühsames“ Gerät ist, das nur beim festen Zusammenbeißen des Patienten seine Wirkung entfaltet, erfüllt es nur als kurzfristig verwendbares Feinkorrektur-Gerät wertvolle Dienste.
Da der Erfolg dieses Gerätes wesentlich auf eine gute Mitarbeit des Patienten angewiesen ist, erscheint der Positioner für eine längerfristige Verwendung als ungeeignet.

Die Kosten für den Positioner selbst sowie für die funktionsanalytischen Maßnahmen zur Registrierung der Gebisssituation, die im Rahmen der Herstellung des Positioners durchzuführen sind, werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.